Rechtsgebiete

Sollten Sie ein rechtliches Problem haben, welches nicht den genannten Bereichen zugeordnet werden kann, sprechen Sie mich dennoch an. Gerade der Bereich des allgemeinen Zivilrechtes ist so weitläufig, dass eine einzelne Auflistung nicht sinnvoll ist.

Immobilienrecht

Der Bereich des Immobilienrechts ist vielfältig, hierunter fällt das gewerbliche und private Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, Grundbuchrecht, Maklerrecht, sowie Beratung bei Verkauf und Kauf einer Immobilie. Ich berate Sie, Vermieter als auch Mieter, beispielsweise in folgenden Bereichen des Immobilienrechts:

Steuerrecht

In diesem Rechtsgebiet erfolgt eine Beratung sowohl von Privatpersonen, als auch von gewerblichen Kunden. Ich vertrete Sie im finanzbehördlichen Verfahren, sowie vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Die Beratung im Bereich Steuerrecht erfolgt beispielsweise in den Gebieten des

Handels- und Gesellschaftsrecht

Unter dem Begriff des Handels- und Gesellschaftsrechts fallen die Rechtsverhältnisse von Kapital- und Personengesellschaften sowie das Recht der Kaufleute. Eine Beratung erfolgt hierbei beispielsweise zu den Punkten

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berate ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber nur in Fragen des Individualarbeitsrechtes. Hierunter fallen beispielsweise

Strafrecht

Im Strafrecht liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Zudem wird auch der Bereich des allgemeinen Strafrechts, der Bußgeldangelegenheiten und des Ordnungswidrigkeitsverfahrens als Interessenschwerpunkt bearbeitet.

Sonstiges

Sollte die Thematik Ihres Anliegens auf Grund des Rechtsgebietes nicht von mir bearbeitet werden können, werde ich Ihnen dies umgehend mitteilen. Ich kann Sie in diesem Fall an eine/n Kollegin/Kollegen in der Region verweisen, die/der schwerpunktmäßig in dem von Ihnen nachgefragten Rechtsgebiet tätig ist. Hierbei entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.